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Anwendungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Angebote, Aufträge
    Angebote sind unverbindlich und freibleiben. Aufträge werden nur mit Auftragsbestätigung des Lieferanten oder mit Lieferung der Ware verbindlich. Einkaufsbedingungen des Bestellers binden den Lieferanten nicht, auch wenn er ihnen nicht widersprochen hat.
  2. Transport
    Der Transport der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Wenn nichts anderes vereinbart ist, trägt die Transportkosten der Besteller
  3. Gewährleistung, Haftung
    Mängel der Ware – dazu gehören auch fehlende zugesicherte Eigenschaften – sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Ankunft der Ware geltend zu machen. Der Lieferant kann mangelhafte Ware nachbessern, wobei er die Transportkosten zu tragen hat. Geht eine wiederholte Nachbesserung fehl, kann der Besteller den Vertrag rückgänig machen oder den Kaufpreis herabsetzen; weitergehende Ansprüche hat er nicht, es sei denn er haftet für zugesicherte Eigenschaften der Ware.
    Auch sonst haftet der Lieferant nur, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Geringfügige Abweichungen von Material, Druck oder Farbe sind produktionsbedingt und berechtigen nicht zu Ansprüchen seitens des Kunden. 
  4. Eigentumsvorbehalt
    Der Lieferant behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollen Bezahlung vor. Pfändungen und andere Zugriffe sind dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen.
  5. Gerichtsstand, geltendes Recht
    Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, auch für Ansprüche des Lieferanten aus Wechseln oder Schecks. Bei Auslandsgeschäften gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland